Informativ
01.07.2010
Vermittlungsgutschein bie 31.12.2011 verlängert
Nach 6 wöchiger Arbeitslosigkeit können sich Arbeitsuchende an die Agentur für Arbeit wenden und sich einen Vermittlungsgutschein aushändigen lassen. Mit diesem Vermitlungsgutschein kann der Arbeitsuchend zu einem oder zu mehreren privaten Vermittlern gehen und sich für die Vermittlung in eine sozialpflichtige Beschäftigung registrieren zu lassen. Ist der neue Arbeitsvertrag unterschrieben, übergibt der Arbeitsuchende das Original des Vermittlungsgutscheins an den Vermittler der ihm den Job beschafft hat. Das wurde in der 55. Sitzung des Deutschen Bundestages beschlossen.
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