Informativ

01.07.2010

Vermittlungsgutschein bie 31.12.2011 verlängert

Nach 6 wöchiger Arbeitslosigkeit können sich Arbeitsuchende an die Agentur für Arbeit wenden und sich einen Vermittlungsgutschein aushändigen lassen. Mit diesem Vermitlungsgutschein kann der Arbeitsuchend zu einem oder zu mehreren privaten Vermittlern gehen und sich für die Vermittlung in eine sozialpflichtige Beschäftigung registrieren zu lassen. Ist der neue Arbeitsvertrag unterschrieben, übergibt der Arbeitsuchende das Original des Vermittlungsgutscheins an den Vermittler der ihm den Job beschafft hat. Das wurde in der 55. Sitzung des Deutschen Bundestages beschlossen.
« Zurück zur Übersicht

Joblotse App

JOBLOTSE APP - für Bewerber die einen Job suchen und für Arbeitgeber die einen neuen Mitarbeiter einstellen möchten!



Mehr erfahren >>

Joblotse TV

Joblotse TV - Immer aktuell mit den neuesten Jobangeboten und Informationen zum Arbeitsmarkt.



Mehr erfahren >>

Neu vermittelt

01.10.2020: Sandra S. aus Stuttgart als Verkäufer/in Backwaren
11.03.2020: Patrick S. aus Cottbus als Tiefbauer (m/w)
04.12.2019: Markus B. aus Cottbus als Bürokauffrau/mann mit gutem technisch...
30.08.2019: Nicole V. aus Cottbus als 12 Euro als Servicemitarbeiter m/w fü...
30.08.2019: Maik-Stanley D. aus Cottbus als Koch m/w